Centrum Pfahl
Die Tragfähigkeit des Centrum Pfahls
Innere Tragfähigkeit
Die innere Tragfähigkeit des Centrum Pfahls wird durch die Materialfestigkeit des Pfahlbaustoffs bestimmt. Da es sich beim Centrum Pfahl um einen werkseitig hergestellten Pfahl handelt, kann eine gleichmäßige Betongüte (min. C50/60) und eine präzise hergestellte und in der Schalung positionierte Bewehrung garantiert werden. Die zulässigen Belastungen sind aus der von der Hamburger Baubehörde geprüften Typenstatik für verschiedene Querschnitte mit unterschiedlichem Bewehrungsgrad zu entnehmen.
Äußere Tragfähigkeit
Die „äußere“ Tragfähigkeit, oder, nach DIN EN 1997-1 und DIN 1054 der „Widerstand“ eines Centrum Pfahls, wird durch die Lastübertragung durch Mantelreibung am Pfahlschaft und Spitzenwiderstand über die Pfahlspitze auf den Baugrund bestimmt. Der axiale Widerstand eines Centrum Pfahls kann durch folgende Verfahren ermittelt werden:
- Statische oder dynamische Pfahlprobebelastungen auf dem Baufeld
- Berechnung anhand der Erfahrungswerte in der „EA-Pfähle“, 2. Auflage
- Anhand der Ergebnisse von Probebelastungen in vergleichbaren Baugrundverhältnissen
Bei Verwendung der Ergebnisse sind jedoch auch andere, die zulässige Tragfähigkeit eines Centrum Pfahls beeinflussende Kriterien zu beachten. Insbesondere müssen horizontale Beanspruchungen aus dem Baugrund (z.B. Fließdruck) oder dem aufgehenden Bauwerk (z.B. aus Wind) berücksichtigt werden. Bei der Planung sind auch breiige Böden (Knicknachweis) oder betonschädigende Substanzen im Grundwasser oder Baugrund zu beachten.
Zulässige Bemessungslasten
Auf der Basis von jahrzehntelangem Zusammentragen von eigenen Erfahrungswerten in unterschiedlichsten Baugrundverhältnissen können die nachfolgend aufgeführten, zulässigen Bemessungslasten für Centrum Pfähle gelten:
Pfahlquerschnitt | zulässige Bemessungslasten |
---|---|
25cm x 25cm | bis 900 kN |
30cm x 30cm | 900 kN bis 1.400 kN |
35cm x 35cm | 1.400 kN bis 2.000 kN |
40cm x 40cm | 2.000 kN bis 2.400 kN |
45cm x 45cm | 2.400 kN bis 3.400 kN |
Bei Vorliegen von sach- und fachgerecht ermittelten Ergebnissen aus Baugrunduntersuchungen und Laborversuchen kann zur Bedarfsermittlung und Budgetplanung für die Pfahlgründung eines Bauvorhabens eine Entwurfsplanung mit der Anzahl und den Querschnitten von Pfählen vorgenommen werden.